__ im August 2014 anlässlich einer Reitsportveranstaltung im Bündnerland kennen gelernt hatten, wobei A.________ zwei seiner Pferde über das Wochenende im Stall des Geschädigten V.________ eingestellt gehabt hatte, und so gegen aussen einen wohlhabenden Eindruck hinterliess. Im September 2014 bat A.________ V.________ dann um ein Darlehen von CHF 20‘000.00, wobei umstritten ist, was er diesem dazu erzählte. Während V.________ sowohl gegenüber der Kantonspolizei CP.________ als auch schriftlich gegenüber dem Staatsanwalt angab, A.___