Damit täuschte er die Geschädigten über seine finanziellen Möglichkeiten und versetzte sie in einen Irrtum. Wie die Vorinstanz zutreffend ausführte, ist E.________ jemand, bei dem ein Handschlag noch etwas zählt, und der gar keinen Grund hatte, dem Beschuldigten, den er als Politiker und Parteikollegen jahrelang kannte und schätzte, zu misstrauen. Er durfte sich auf die glaubhaften und überzeugenden Begründungen des Beschuldigten und die Echtheit des Schreibens verlassen (pag. 18 578, S. 74 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).