Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte er aus, dass der Beschuldigte ihm erzählt habe, er habe keinen Zugriff auf das Bankkonto, da sein Vater kürzlich verstorben sei. Es müsse noch geregelt werden. Er habe ihm ein Dokument der Gemeinde vorgelegt. Er habe gesagt, wenn es geregelt sei, sei er wieder liquid und könne ihm das Geld zurückzahlen (pag. 18 441, Z. 68-71). Der Beschuldigte habe ihm dieses Dokument vor dem ersten Darlehen vorgelegt (pag. 18 442, Z. 81). Ob es sich dabei um das gefälschte Schreiben der Gemeinde N.________(Ort) gehandelt habe, konnte E.________ nicht mehr mit Gewissheit sagen (pag. 18 441, Z. 77).