Die Angaben des Beschuldigten A.________ decken sich mit denen der Ehegatten E.________. Es ist daher erstellt, dass sich die Parteien bereits seit mindestens zwanzig Jahren kannten und ein „kameradschaftliches“ Verhältnis zwischen ihnen bestand. Das Ehepaar E.________ kannte A.________ aus der politischen Arbeit, wusste also um dessen Grossratstätigkeit. Am 22.08.2014 gewährte das Ehepaar E.________ A.________ ein erstes Darlehen über CHF 3‘500.00, am 25.09.2014 ein weiteres über CHF 2‘000.00 und am 16.11.2014 ein drittes und letztes über CHF 8‘000.00. Das Gericht erachtet es als erstellt, dass A.________ dem Ehepaar E.______