28. E.________ 28.1 Sachverhalt und Beweiswürdigung Für die Zusammenfassung des Sachverhalts gemäss Anklageschrift, der vorhandenen Dokumente sowie der Aussagen des Beschuldigten wird auf die erstinstanzliche Urteilsbegründung verwiesen (pag. 18 575 ff., S. 71-73). Diese präsentierte die vorhandenen Beweismittel zutreffend. Beweiswürdigend hielt die Vorinstanz zu den Geschädigten E.________ Folgendes fest (pag.