Er untermauerte seine Geschichte mit der angeblich bevorstehenden Erbschaft, einem gefälschten Schreiben der Gemeinde N.________(Ort), welches diese Erbschaft bestätige, sowie der Kiesabbauverträge. Ferner verwies er auf seinen ehemals guten Ruf als Landwirt, Kantonsrat und neuer Reitstallbesitzer, weshalb der Geschädigte keinen Verdacht schöpfte. Dass U.________ das Schreiben der Gemeinde nicht hinterfragte und nicht als Fälschung erkannte, ist in Übereinstimmung mit der Vorinstanz nicht als Leichtsinnigkeit zu beurteilen. Der Beschuldigte täuschte U._____