Diesen zutreffenden Ausführungen schliesst sich die Kammer vollumfänglich an. Weder von der Verteidigung noch vom Beschuldigten selber wurde etwas dagegen vorgebracht. 27.2 Rechtliche Würdigung Rechtsanwalt B.________ macht oberinstanzlich indes geltend, dass U.________ dem Beschuldigten mehrere Darlehen gewährt habe, aber nicht einen Anruf getätigt habe, um das Schreiben der Gemeinde N.________(Ort) zu überprüfen. Ein solches Schreiben der Gemeinde mute merkwürdig an. Dies hätte den Geschädigten bereits stutzig machen müssen. Es liege eine gewisse Leichtsinnigkeit und eine Opfermitverantwortung vor (pag. 21 590).