Der Beschuldigte untermauerte seine Ausführungen, indem er T.________ zwei Pferdepässe als Sicherheiten übergab, die Kiesabbauverträge vorlegte sowie Erträge aus Kiesabbau und einer Erbschaft in Aussicht stellte. Der Beschuldigte konnte aufgrund dieser Umstände darauf vertrauen, dass T.________ keine weiteren Abklärungen anstellen wird. Ferner konnte dieser den Rückzahlungswillen als innere Tatsache nicht weiter überprüfen. Eine Opfermitverantwortung schliesst die Kammer damit aus.