Damit liess er den Geschädigten glauben, dass er das Darlehen innert kürzester Zeit würde zurückzahlen können. Damit täuschte er ihn aktiv über seine finanzielle Situation und spiegelte T.________ eine nicht vorhandene Rückzahlungsfähigkeit und -willigkeit vor. Dadurch versetzte er den Geschädigten in einen Irrtum. Der Beschuldigte bediente sich eines ganzen Lügengebäudes, womit auch das Tatbestandsmerkmal der Arglist gegeben ist. Der Beschuldigte untermauerte seine Ausführungen, indem er T.___