44 dieser nicht in Besitz des entsprechenden Dokuments gewesen ist, sondern ihm dieses nur gezeigt wurde. Der Beschuldigte verstrickt sich zudem hinsichtlich der Rückzahlung des Darlehens in Widersprüche. Am 3. November 2015 schilderte er gegenüber der Polizei, dass er ca. die Hälfte des Darlehens bereits zurückbezahlt habe. Er werde schauen, ob er noch Quittungen habe (pag. 05 009 008, Z. 298 f.). Der Beschuldigte hat daraufhin keine Quittungen eingereicht.