_ spiegelte T.________ damit vor, er werde aus dem Kiesabbau eine grosse Summe Geld erhalten und besitze zudem mehrere (werthaltige) Pferde. Das Darlehen sollte lediglich für acht Tage gewährt werden und T.________ einen Zins von CHF 2‘000.00 einbringen. T.________ machte geltend, er habe kein Geld von A.________ zurückerhalten. A.________ gab einmal an, er habe CHF 10‘000.00 zurückbezahlt, bei der nächsten Einvernahme behauptete er, er habe CHF 14‘000.00 zurückbezahlt. Entgegen den gegenüber den Untersuchungsbehörden gemachten Zusicherungen reichte er keine Quittungen ein.