Dieser machte jedoch bis auf die angeblich geleisteten Rückzahlungen mit den Angaben des Geschädigtenvertreters übereinstimmende Aussagen, die zudem mit der vorliegenden Quittung übereinstimmen. Das Gericht erachtet es, abgestützt auf die glaubhaften Angaben des Mitarbeitenden von T.________, erstellt, dass T.________ dem Beschuldigten A.________, den er davor allerhöchstens flüchtig gekannt hatte, am 02.07.2014 ein Darlehen über CHF 20‘000.00 gewährte, nachdem ihm dieser Kiesverträge vorgelegt und zwei Pferdepässe als Sicherheit gegeben hatte. A.________ spiegelte T.___