Ferner sei er in ihrer Metzgerei ein langjähriger und regelmässiger Kunde gewesen. Teilweise hätten aus dieser Kundenbeziehung weitere Kunden gewonnen werden können (pag. 05 206 003). Es gibt keine Hinweise dafür, an diesen Schilderungen zu zweifeln. Diese sind neutral und stimmig. Die Kammer stellt ebenfalls auf diese glaubhaften Ausführungen des Ehepaars S.________ ab. Dem Ehepaar S.________ war auch der Tod des Vaters bekannt, ebenso dass der Beschuldigte das Reitsportzentrum in P.________(Ort) aufbaute oder bereits betrieb. Das Ehepaar S.________ vermochte schlüssig darzulegen, wie die Darlehensanfrage von statten ging (pag. 05 206 003). Darauf stellt die Kammer ab.