41 2011 um CHF 130‘000.00 erhöht wurde. D.h. er verfügte über Bankdokumente, die eine solche Summe mit seinem Namen auswiesen. Schaut man nicht so genau hin, kann einem durchaus entgehen, dass es sich dabei um einen Hypothekarkredit und nicht um ein Guthaben handelt. Auch der ansonsten an den Tag gelegte „lockere“ Umgang des Beschuldigten A.________ mit gefälschten bzw. irreführenden Dokumenten spricht für die Aussagen der Ehegatten S.________. Zusammenfassend erachtet es das Gericht als erstellt, dass A.________ dem Ehepaar S.__