haben dann auch nicht von sich aus Anzeige gegen A.________ erstattet, sondern sich erst auf Anfrage des Staatsanwalts gemeldet. Es gibt also für das Gericht keinen ersichtlichen Grund, warum sie A.________ zu Unrecht belasten und die Geschichte mit dem Bankauszug erfinden sollten. Die Verteidigung von A.________ monierte an der Hauptverhandlung, dass der fragliche Bankbeleg von der Staatsanwaltschaft nicht beigebracht werden konnte. Weil dem Ehepaar S.________ der Bankauszug nicht ausgehändigt wurde verfügen diese über keine Kopie und es ist damit nicht weiter verwunderlich, dass der Staatsanwalt diesen nicht beibringen konnte.