Zudem gewährte er K.________ eine Sicherheit in Form einer trächtigen Stute, die sich später als unverkäuflich herausstellte. Der Beschuldigte täuschte K.________ erneut über seine finanzielle Situation. Er gab ihm zu verstehen, dass er in der Lage sein werde, das bereits gewährte und auch künftige Darlehen zurückzahlen zu können. Dabei fehlte dem Beschuldigten sowohl die Rückzahlungsfähigkeit als auch der Rückzahlungswille. K.________ glaubte an die kurzfristige finanzielle Notlage des Beschuldigten. Er glaubte, das dem Beschuldigten gewährte Darlehen aufgrund der ihm vom Beschuldigten dargelegten finanziellen Situation bald zurückzuerhalten, womit er sich irrte.