__ die Geschichte nicht überprüfen wird. Zudem hatte er aufgrund des zeitlichen Drucks gar keine Möglichkeit diese Geschichte zu überprüfen. Auch hier gilt, dass der Rückzahlungswille als innere Tatsache kaum überprüfbar ist. Dem Geschädigten ist angesichts dieser Umstände auch nicht vorzuwerfen, die grundlegendsten Vorsichtsmassnahmen nicht ergriffen zu haben. Eine Opfermitverantwortung scheidet damit aus. Beim dritten Besuch war der Beschuldigte vorbereitet. Er legte K.________ diverse Dokumente über die Kiesgrube sowie die angebliche Erbschaft vor, die ihn als vermögenden Mann darstellen sollten, der einen vorübergehenden finanziellen Engpass hatte. Zudem gewährte er K._____