39 leistung Geld leiht, muss damit rechnen, dass er dieses Geld nicht mehr zurück bekommt (pag. 18 564 f., S. 60 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die Umstände um die Gewährung des zweiten und des dritten Darlehens gestalteten sich dagegen anders. Der Beschuldigte besuchte nun den ihm bereits bekannten K.________ an einem Sonntag bei diesem zu Hause. Anstatt ihm die 500.00 Euro zurückzuzahlen, bat er diesen um ein weiteres Darlehen von CHF 2‘000.00. Hierzu unterhielten sich der Beschuldigte und K.