Als dieser sich zuerst mit seiner Frau besprach, anerbot ihm der Beschuldigte zusätzlich als Sicherheit eine trächtige Stute, BR.________, die sich im späteren Pfändungsverfahren als unverkäuflich herausstellte (pag. 20 083). Eine Rückzahlung der Darlehen ist bisher nicht erfolgt. Insgesamt gewährte K.________ dem Beschuldigten drei Darlehen von jeweils 500.00 Euro, CHF 2‘000.00 und schliesslich CHF 40‘000.00. Die Kammer wird diese Darlehen sogleich ebenfalls einzeln abhandeln. 24.2 Rechtliche Würdigung Rechtsanwalt B.__