05 107 003, Z. 58-60). Am darauf folgenden Mittwoch, den 20. Mai 2014, suchte der Beschuldigte K.________ erneut auf und legte ihm Dokumente über eine blockierte Erbschaft und eine Kiesgrube vor. K.________ führte aus, dass der Beschuldigte ein ganz guter Redner sei und er es heute kaum mehr begreifen könne, weshalb er diesem Geld gegeben habe (pag. 05 107 003, Z. 61 f.). Er bat K.________ um ein weiteres Darlehen von CHF 40‘000.00. Als dieser sich zuerst mit seiner Frau besprach, anerbot ihm der Beschuldigte zusätzlich als Sicherheit eine trächtige Stute, BR.