38 500.00 Euro bat. K.________ übergab ihm diesen Betrag bereitwillig und ohne weitere Fragen. Anlässlich seiner Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft führte K.________ hierzu aus, dass der Beschuldigte ein unglaublich geschickter Bursche sei (pag. 05 107 003, Z. 56 f.). Anstatt ihm die 500.00 Euro zurückzuzahlen, bat ihn der Beschuldigte an einem Sonntag um weitere CHF 2‘000.00, um ein Pferd kaufen zu können. Er habe ihm gesagt, er könne an einem Sonntag nicht zur Bank (pag. 05 107 003, Z. 58-60).