Gestützt auf die vorhandenen Unterlagen und insbesondere die Aussagen von K.________ gelangt die Kammer zu demselben Beweisergebnis wie die Vorinstanz, so dass auf deren Ausführungen verwiesen werden kann. Es ist unbestritten, dass sich der Beschuldigte und K.________ in einem Casino im BQ.________ (Ort) kennenlernten und ihn der Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt erstmals um