24. K.________ 24.1 Sachverhalt und Beweiswürdigung Für die Zusammenfassung des Sachverhalts gemäss Anklageschrift, der vorhandenen Dokumente sowie der Aussagen von K.________ und des Beschuldigten wird auf die erstinstanzliche Urteilsbegründung verwiesen (pag. 18 561 ff., S. 57- 60). Diese präsentierte die vorhandenen Beweismittel zutreffend. Beweiswürdigend hielt die Vorinstanz zum Geschädigten K.________ Folgendes fest (pag. 18 564, S. 60 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): «Bereits das Kennenlernen der beiden Männer ist speziell, fand dies doch in einem Spielcasino im BQ.________ (Ort) statt. Dort lieh K.____