Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte seine frühere Tätigkeit im Kantonsrat gegenüber R.________ einsetzte. Der Beschuldigte spiegelte auch diesem vor, kurzfristig Geld zu benötigen, da er aufgrund einer Kontosperre nicht an ausstehende Beträge aus der Kiesgrube und der Erbschaft seines Vaters herankommen würde. Weiter versprach er auch R.________ das Darlehen innert kürzester Frist bis zum 15. Februar 2014 zurückzuzahlen (pag. 18 093). Damit täuschte er diesen aktiv über seine finanzielle Situation und spiegelte auch R.__