_ sass, ihm vertraute. Er sah daher voraus, dass dieser seine Angaben nicht überprüfen würde. Hinzu kommt, dass in der Kürze der Zeit eine Überprüfung nicht möglich gewesen war. R.________ nahm tatsächlich keine Prüfung vor, er konnte sich gemäss eigenen Angaben nicht vorstellen, von einem „Ehrenmann“ angelogen zu werden. Gleichwohl kann ihm nicht Leichtsinnigkeit bei seinem Vorgehen vorgeworfen werden. R.________ war nämlich nicht bereit, A.______