35 gegeben würden, was nicht zutreffend war (vgl. zu den finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten Ziff. 16 ff. hiervor). Der Beschuldigte unterbreitete R.________ klare Lügen, um möglichst schnell an Geld zu kommen. Der Beschuldigte und R.________ kannten sich aus der gemeinsamen Zeit im Kantonsrat in AU.________ (Ort). Der Beschuldigte habe zur gleichen Zeit wie er selbst das vereidigte Amt als Grossrat bzw. Kantonsrat der .________ inne gehabt. Er sei für ihn deshalb klar ein Ehrenmann gewesen (pag. 05 202 003).