Mit Darlehensvertrag vom 24. Januar 2014 gewährte R.________, ehemaliger Kantonsratskollege des Beschuldigten, diesem ein kurzfristiges Darlehen von CHF 2‘000.00, rückzahlbar bis zum 15. Februar 2014 (pag. 18 093). Als Begründung kann den Ausführungen des Geschädigten vom 5. August 2016 gegenüber der Staatsanwaltschaft entnommen werden, der Beschuldigte habe ihn um ein Kurzdarlehen nur für einige Tage gebeten, da seine Konti infolge des Todes seines Vaters im Zusammenhang mit einer Kiesgrube zur Zeit nicht mehr zugänglich seien, jedoch sehr bald frei würden (pag. 05 202 003).