Er wusste, dass er das von Q.________ erhaltene Geld nicht innert der vereinbarten Frist würde zurückzahlen können. Dementsprechend wollte er es ihr auch nicht innert Frist zurückzahlen. Sie musste ihn erst betreiben, damit er ihr das gewährte Darlehen zurückerstattete. Weiter wusste der Beschuldigte, dass die Q.________ gegebenen Informationen nicht der Wahrheit entsprachen und er diese damit täuschen würde. Für die Kammer steht fest,