ausgeführt – davon überzeugt, dass der Beschuldigte sehr genau wusste, wie es finanziell um ihn stand und er deshalb seine tatsächlichen finanziellen Verhältnisse gegenüber den Geschädigten nicht offenlegte. Das ergibt sich bereits daraus, dass er eine Erbschaft als baldige Zuwendung und damit als Sicherheitsquelle anführte, wobei