Der Darlehensvertrag datiert vom 08.11.2013, die erste Tranche des Darlehens sollte aber bereits am 30.10.2013, also vor Abschluss des Darlehensvertrags, zurückbezahlt werden, was unlogisch und widersprüchlich ist. Das Gericht erachtet es als möglich, dass der Darlehensvertrag im Nachhinein erstellt wurde (was gemäss den Akten öfters gemacht wurde), damit die Darlehensgeberin einen Rechtsöffnungstitel hatte und sich die Vertragsparteien der widersprüchlichen Datierung nicht bewusst waren, denkbar ist aber auch, dass es sich bei den Rückzahlungsdaten um einen Verschrieb handelte.