Zusammenfassend erachtet es das Gericht als erstellt, dass A.________ Q.________ gegenüber wahrheitswidrig als solventer Käufer der Reitanlage BD.________ aufgetreten war, dass er ihr wahrheitswidrig vorspiegelte, aus Kiesabbau eine grössere Geldsumme zugute zu haben und diese Lüge mit Dokumenten untermauerte. Indem er ihr zusätzlich angab, er erwarte eine Erbschaft und besitze mehrere Reitpferde, wiegte er sie in Sicherheit, er werde in der Lage sein, das Darlehen über total CHF 52‘800.00 zurückbezahlen zu können.