31 legt. Die Angaben von Q.________ decken sich mit denen diverser anderer Geschädigter und passen exakt ins Bild, das sich aus den übrigen Schilderungen über das Auftreten des Beschuldigten ergibt. Q.________ kannte die Angaben der anderen Geschädigten nicht, weshalb für das Gericht ausgeschlossen ist, dass sie die Geschichte erfunden haben könnte, zumal auch kein Grund besteht, dass sie A.________ zu Unrecht belasten sollte. Insgesamt stützt sich das Gericht auf die glaubhaften Angaben von Q.________. Zusammenfassend erachtet es das Gericht als erstellt, dass A.__