): «Die Angaben der Geschädigten Q.________ und die Aussagen von A.________ stimmen insofern überein, als beide geltend machten, A.________ habe von Q.________ ein zinsloses Darlehen über total CHF 52‘800.00 erhalten, ihr dafür drei Pferde als Sicherheit angeboten und das Darlehen schliesslich mit Verspätung zurückbezahlt. Hingegen bestritt der Beschuldigte A.________ sinngemäss, der Geschädigten Q.________ Dokumente vorgelegt und sie angelogen zu haben, er machte geltend, es sei alles „korrekt abgelaufen“.