30 F.________ als Grund für die Notwendigkeit eines Darlehens gesagt habe, antwortete der Beschuldigte, es sei in der Zeit gewesen, als er noch in der AX.________ gewesen sei. Es seien unterschiedliche Sachen gewesen, unter anderem die Geschichte mit BB.________. F.________ habe ihn unterstützt, damit er die Kosten seines Anwalts und andere Sachen habe bezahlen können (pag. 18 389, Z. 441- 446). Weitere Aussagen oder Dokumente liegen der Kammer nicht vor.