Die beiden Männer kannten sich seit Jahrzehnten, beide stammten aus dem AU.________ (Ort) Hinterland. F.________ ist dem Beschuldigten A.________ intellektuell klar unterlegen und ist trotz Vorladung nicht an der Hauptverhandlung erschienen. Er war offenbar nicht in der Lage, zu verstehen, was das Gericht von ihm erwartete, auch dessen Eingabe bei der Staatsanwaltschaft zeugt von seiner Unbeholfenheit gegenüber Behörden. Nicht einmal der Beschuldigte A.________ wollte ernsthaft behaupten, dass ihm F.________ intellektuell gewachsen sei. Das Gericht kommt daher zum Schluss, dass F.________ gar nicht auf die Idee kam, dem angesehenen A.