27 tig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt. Arglistige Täuschung, Irrtum, Verfügung, Schaden und der Vorteil als Gegenstück des Schadens sind die fünf Bausteine, die in ihrer Gesamtheit den Betrugstatbestand bilden. Dabei ist der Vorteil auf die Vorteilsabsicht verkürzt. Die fünf Betrugsbausteine müssen miteinander verbunden sein: