Dieses Einkommen hat kaum mehr zur Deckung des Lebensunterhalts einschliesslich der Unterhaltszahlungen sowie weiterer Verpflichtungen ausgereicht. Aufgrund der Verrechnung mit der offenen Darlehensschuld oder der direkten Auszahlung der Kiesabbaugebühren an den Vater des Beschuldigten erhielt Letzterer auch von der AR.________ AG keine weiteren Kiesabbaugebühren mehr. Darüber hinaus wurde bereits seit Jahren kein Kies mehr abgebaut. Ob ein solcher Abbau überhaupt noch möglich ist, muss aufgrund der Beeinträchtigung des Grundstückes Nr. .________ bei weiterem Abbau auf dem Grundstück Nr. .________ offen gelassen werden.