26 ihm ab dem 1. Januar 2008 nur noch ein monatliches Bruttoeinkommen von CHF 5‘500.00, welches nach der Kündigung durch die BE.________(Aktiengesellschaft) im Oktober 2010 ebenfalls wegfiel und durch Arbeitslosengeld sowie schliesslich durch ein deutlich geringeres Einkommen ersetzt werden konnte. Dieses Einkommen hat kaum mehr zur Deckung des Lebensunterhalts einschliesslich der Unterhaltszahlungen sowie weiterer Verpflichtungen ausgereicht.