25 Letzterer ebenfalls einen Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen habe (pag. 21 582, Z. 11-16). Erneut versuchte sich der Beschuldigte im Rahmen seiner oberinstanzlichen Einvernahme zu erklären und lenkte die Verantwortung hierfür auf BB.________. Erklärend schilderte der Beschuldigte, BB.________ habe ihm versprochen zu helfen und den BD.________ zu übernehmen. BB.________ habe gesagt, er werde den Fall übernehmen. Danach habe dieser nichts mehr davon wissen wollen. Er sei auf ihn reingefallen (pag. 21 582, Z. 11-24).