05 014 026). Sie verpflichtete sich jedoch in derselben Vereinbarung zur Entrichtung einer anteilsmässigen Vergütung pro Kubikmeter abgebauten Wandkies an die vier Vertragsparteien, darunter auch der Beschuldigte (pag. 05 014 027). Die ihm gegenüber BA.________ zustehenden Entschädigungsrechte im Zusammenhang mit den Abbau- und Deponierechten trat der Beschuldigte schliesslich mit Vereinbarung vom 6. Mai 2014 vollständig und für alle bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen an die BE.________(Aktiengesellschaft) ab (pag. 07 100 064).