07 150 003 ff.). Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist das im Grundbuch eingetragene Kiesausbeutungsrecht – anders als von der Vorinstanz festgehalten – eine Personaldienstbarkeit (Urteil des Bundesgerichts 5A_235/2011 vom 8. August 2011 E. 2.1). Personaldienstbarkeiten gehen mit dem Verkauf eines Grundstücks nicht auf den neuen Eigentümer über, sondern bedürfen einer expliziten Regelung zur Übertragung der auf dem Grundstück lastenden Dienstbarkeit. Eine solche explizite Regelung liegt betreffend die Dienstbarkeitsverträge mit der BF.________ AG in Form einer Vereinbarung vom 4. Mai 2010 (pag. 07 100 063 ff.) vor. Betreffend die AR.