Er habe das Geld gebraucht, um den Hof «AW.________» zu sanieren und Maschinen anzuschaffen (pag. 21 581, Z. 35-44). Die Schulden seien mit den Kiesabbaugebühren verrechnet worden (pag. 21 582, Z. 5). Weiter musste der Beschuldigte einräumen, dass er zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme eigentlich nicht gewusst habe, ob eine Rückzahlung problemlos möglich sein werde (pag. 21 582, Z. 7-9). Auffällig ist, dass nur Verträge zwischen dem Vater des Beschuldigten, also mit AS.________, und der AR.________ AG bestehen. So wurde beim Verkauf der elterlichen Liegenschaft an den Beschuldigten ausdrücklich festgehalten, dass der Beschuldigte sämtliche Erträge aus dem Kiesabbau der AR.