23 solchen kommt – betragsmässig im unteren Bereich anzusiedeln sind und in keinem Verhältnis zu den angehäuften Schulden stehen. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vermag der Beschuldigte denn auch nicht nachvollziehbar zu erklären, weshalb er noch Einnahmen von der AR.________ AG erwartet und weshalb er sich nicht weiter danach erkundigt hat. Er führte den Rechtsstreit als Begründung an (pag. 21 584, Z. 14). Darauf hingewiesen, dass dieser schon eine ganze Weile abgeschlossen sei, erklärte der Beschuldigte, dass kein Kies mehr abgebaut werde. Dennoch habe er sich nie bei der AR.