Ob diese Gebühren bei einem künftigen Abbau an den Beschuldigten zu bezahlen wären, sei offen (pag. 21 516). Dennoch erwartet der Beschuldigte gemäss seinen eigenen Ausführungen nach wie vor Zahlungen von der AR.________ AG (pag. 21 583, Z. 24 f.). Aus dem Gesagten geht hervor, dass die zu erwartenden Zahlungen – sofern es überhaupt zu