Die Darlehensschuld gegenüber der AR.________ AG reduzierte sich damit weiter auf CHF 200‘095.54 (pag. 21 162; pag. 21 569). 2010 fielen lediglich von Januar bis März Kiesabbaugebühren an, so dass eine Restschuld von CHF 44‘914.44 verblieb (pag. 21 570). Gemäss Eingabe der AR.________ AG vom 20. März 2019 habe der Beschuldigte diese Darlehensrestschuld mit einer Einmalzahlung beglichen. Anschliessend seien die Gebühren erneut an den Vater des Beschuldigten bezahlt worden. Die letzte Zahlung sei im Juli 2011 erfolgt. Danach habe der Kiesabbau eingestellt werden müssen und sei bis heute (Anm. 20.03.2019) nicht wieder aufgenommen worden.