In seiner Erfolgsrechnung wies der Beschuldigte für das Jahr 2007 einen Ertrag von CHF 312‘785.10 aus Kiesabbau aus, was mit der von beiden Parteien unterschriebenen Aufstellung der Darlehen des Beschuldigten übereinstimmt (pag. 21 208; pag. 21 098). Aus dieser Aufstellung lässt sich sodann auch die Verrechnung der offenen Darlehensschuld mit den Kiesabbaugebühren entnehmen, so dass sich die Darlehensschuld per 31. Dezember 2007 auf CHF 530‘892.65 reduzierte. 2008 beliefen sich die Kiesabbaugebühren der AR.________ AG auf CHF 330‘250.30, welche erneut mit der offenen Darlehensschuld verrechnet wurden (pag. 21 161). Die Darlehensschuld gegenüber der AR.