22 .________ (pag. 07 100 024). Gemäss undatierter Vereinbarung zwischen der AR.________ AG und dem Beschuldigten sowie dessen Vater bezahlte die AR.________ AG sämtliche Abbaugebühren bis zum 31. Dezember 2006 ausschliesslich an den Vater des Beschuldigten, obwohl dem Beschuldigten die Liegenschaft bereits im Jahr 2000 übertragen worden war. Ab dem 1. Januar 2007 standen dem Beschuldigten sodann nur die Hälfte der Abbaugebühren zu, wobei die AR.________ AG berechtigt war, diese Abbaugebühren vollumfänglich mit den bestehenden Schuldverpflichtungen des Beschuldigten ihr gegenüber zur Verrech-