17. Zu den Kiesabbauverträgen und deren Folgen 17.1 AR.________ AG Die Dienstbarkeit zu Gunsten der AR.________ AG auf dem Grundstück Nr. .________ geht zurück auf einen Dienstbarkeitsvertrag vom 4. Mai 1979 zwischen dem Vater des Beschuldigten und der AR.________ AG. Diesen Dienstbarkeitsvertrag haben die Begründungsparteien in Zusatzvereinbarungen vom 4. Juli 1981 und vom 7. April 1988 ergänzt und bestätigt. Zudem besteht ein weiteres Kiesausbeutungsrecht zu Gunsten der AR.________ AG auf dem Grundstück Nr.