Der Kanton CP.________ nahm ebenfalls eine Ermessenstaxation vor, da der Be- 21 schuldigte für die Steuerperiode 2015 und 2016 keine Steuererklärung einreichte (pag. 18 267/1). Ebenso wenig liegt eine Buchhaltung für den Reiterhof O.________(Ort) vor. Auffällig sind in diesem Zusammenhang seine eigenen Aussagen vom 27. August 2018 bei der Kantonspolizei Bern, wonach er zunächst angab ein Einkommen von ca. CHF 3‘500.00 bis CHF 4‘000.00 zu generieren (pag. 05 006 003).