Die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten bleiben damit weiterhin undurchsichtig. Dem Beschuldigten wurde anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung nochmals vorgehalten, dass er 2013 Darlehen in der Höhe von ca. CHF 96‘000.00 und 2014 weitere von insgesamt ca. CHF 450‘000.00 aufgenommen habe. Danach gefragt, wofür er soviel Geld benötigt habe, antwortete er, dass er Angestellte gehabt habe. Lange hätten sie kein Futter produzieren können, wirtschaftlich habe es sich nicht gelohnt. Er habe das Geld für Futterzukäufe benötigt und weitere Pferde zugekauft (pag. 21 580, Z. 11-14).